Der Druck auf einige deutsche Großstädte ist groß, da sie seit Jahren wegen Überschreitungen der Stickoxid-Grenzwerte (NOX) auffallen und aufgrund zahlreicher Klagen nun handeln müssen. Schließlich sind laut Umweltbundesamt die Dieselmotoren für rund zwei Drittel der NOX-Emissionen im Straßenverkehr verantwortlich.
Kürzlich entschied das Bundesverwaltungsgericht über das Diesel-Fahrverbot in Großstädten, wie Stuttgart und Düsseldorf. Einer Umsetzung, auch in anderen Städten, steht nun wohl generell nichts mehr im Weg, da diese als zulässig erachtet wurden.
Stuttgart fängt an: Als erste deutsche Stadt hatte Stuttgart bereits für 2018 Fahrverbote für Dieselautos angekündigt, die nicht die Euro-6-Abgasnorm erfüllen. Allerdings haben der Ministerpräsident von Baden-Württemberg und der Innenminister bereits im Oktober 2017 beschlossen, gegen das Urteil in Revision zu gehen. In einer Pressemitteilung ließ die Landesregierung erklären, das Urteil des Verwaltungsgerichts habe daher keine Rechtskraft. >> Kabinett beschließt Maßnahmen zur Luftreinhaltung
Die Deutsche Umwelthilfe legte allerdings wiederum gegen die Revision der Landesregierungen von Baden-Württemberg (bzgl. Stuttgart) und Nordrhein-Westfalen (bzgl. Düsseldorf) Klage beim Bundesverwaltungsgericht ein. Ergebnis: Die Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge kommen, wenn eine „Verhältnismäßigkeit“ gewahrt wird.
Das Urteil sieht vor, dass die Fahrverbote mit Übergangsfristen und schrittweise eingeführt werden. Für Stuttgart bedeutet dies, dass Fahrverbote für Diesel-Euro-5-Fahrzeuge frühestens ab 1. September 2019 starten.
Was bedeutet das nun aber für Reisemobil-Besitzer, wenn Städte Dieselfahrzeuge verbannen dürfen?
Dies sollte Sie zumindest nicht von Ihrem Kaufwunsch oder der Urlaubsplanung mit einem Mietfahrzeug abhalten, denn auch wenn die Fahrverbote kommen, werden es lokal und zeitlich begrenzte Fahrverbote sein. Um die Verhältnismäßigkeit zu wahren, werden wahrscheinlich nur bestimmte Straßen und Stadtteile, die besonders schadstoffbelastet sind, nicht mehr befahren werden dürfen. Und in den meisten Fällen werden die aktuellen Euro-6b-Diesel-Fahrzeuge davon auf absehbare Zeit ausgenommen werden.
Aufwendiger, aber wichtig, ist dann nur, sich bereits während der Reiseplanung auch damit zu befassen, da jede Stadt, jede Region und jedes Land in Europa eigene Regelungen einführen darf, die teils sehr undurchsichtig sind.
Und, bedenken Sie, in den meisten Gegenden Deutschlands wird der Grenzwert nicht überschritten. Die schönsten Reiseziele liegen sowieso meist fernab der Großstädte.
Sollten Sie dennoch Bedenken haben, sprechen Sie uns gern darauf an.
Bis bald,
Ihr Team von Wohnmobile Ratzeburg
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